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Bedingungen für die Abgabe von Edelreisern des Obstmuttergarten Rheinland ORG GmbH

EWG-Pflanzenpass DE-NW -1300143


Bedingungen für die Abgabe von Edelreisern des Obstmuttergarten Rheinland ORG GmbH (Geschäftsbedingungen)

Gemäß den mir/uns bekanntem und nachstehend aufgeführtem Abgabebedingen der ORG für Veredlungsreiser bestelle ich hiermit Reiser wie auf der nachfolgenden Liste angegeben. Dabei wird zwischen meinem/unseren Betrieb und der ORG für die Abgabe von Veredlungsreisern folgende Vereinbarung über Eigenschaften der abzugebenden Reiser getroffen:

Mit der heutigen Bestellung habe(n) ich/wir die Abgabe von Veredlungsreisern aus dem Reiserschnittgarten Obstmuttergarten Rheinland ORG GmbH (kurz ORG) beantragt. Hinsichtlich der Abgabe der bestellten Reiser vereinbaren der Besteller und die ORG hiermit folgendes:

1. Die in der vorliegenden Liste als zertifiziert oder CAC angegebenen Sorten entsprechen den Regelungen der „Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten“ (AGOZV) vom 21.11.2018 (BGBl I, S. 1964) (alle in den zurzeit gültigen Fassungen) sind damit zugleich zertifiziertes Ausgangsmaterial für die Produktion von „zertifiziertem Anbaumaterial“. Sorten, die als CAC-Material (Conformitas Agraria Communitas) gekennzeichnet sind unterliegen ebenso der ständigen Überwachung durch den Pflanzenschutzdienst Nordrhein-Westfalen und sind nur aufgrund fehlender Sorteneinträge nicht zertifizierbar.
Sobald die sortenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Zertifizierung der Sorten vorgenommen werden. Die Virustestungen erfolgen einheitlich gemäß der Anbaumaterial-Verordnung, sowie nach den jeweils geltenden Richtlinien und denen der EPPO (European Plant Protection Organisation). Sorten ohne Virusstatus sind frei von erkennbaren Viren.

2. Die ORG wird hiermit in beiderseitigem Einverständnis von den Verpflichtungen befreit, dafür Gewähr zu leisten, dass durch die Maßnahmen zur Freimachung von Viruskrankheiten oder durch andere nicht von ihr zu vertretende Umstände keine genetischen Änderungen eingetreten sind, oder dass Reiser zum Zeitpunkt der Abgabe von nicht erkennbaren Pflanzenkrankheiten frei sind. Auf derartige Ansprüche wird hiermit verzichtet.

3. Die ORG ist jedoch bereit, bei Feststellung derartiger Umstände einer aufgetretenen Pflanzenkrankheit, auf Antrag über die Gewähr einer entsprechenden gebührenfreien Ersatzlieferung zu entscheiden.

4. Mängel sind schriftlich binnen einer Frist von 7 Tagen nach Empfang der Ware zu rügen. Bei Vorliegen eines Mangels hat die ORG das Recht, nach ihrer Wahl eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder auf Minderung oder Wandlung zu erkennen. Wird eine Ersatzlieferung nicht vorgenommen, und entscheidet sich die ORG auch nicht für die Wandlung oder Minderung, oder weist die Ersatzlieferung ihrerseits Mängel auf, so kann der Besteller seinerseits die Wandlung oder Minderung erklären.

5. Werden irrtümlich Reiser einer nicht bestellten Sorte geliefert, so hat der Besteller Anspruch auf kostenlose Lieferung der bestellten Reiser, gegebenenfalls gegen Rückgabe der irrtümlich gelieferten Reiser. Weitergehende, aus der irrtümlichen Lieferung hergeleitete Ansprüche sind, auch wenn Fahrlässigkeit vorliegen sollte, ausgeschlossen.

6. Die Reiserpreise sind gestaffelt nach der Anzahl der gelieferten Mengen und beziehen sich auf den erteilten Auftrag.
7. Alle Versandversendungen werden mit der Spedition UPS versendet. Im Sommer wird in der Regel mit UPS Express Saver versand. Lieferung ins Ausland bzw. für weitere Entfernungen sollten vom Kunden selbst abgeholt werden!

8. Ein weiterer Hinweis: Eine Angabe zu Sorten und/oder Markenschutz erfolgt in dieser Liste nicht - Infos dazu erhalten Sie im Internet z. B. unter www.cpvo.eu und unter register.dpma.de .

9. Die Bestellung erfolgt unter Anerkennung der vorgenannten Punkte und der DSGVO im derzeitig aktuellen Stand. Weitere Infos hierzu sind auf unsere Homepage ersichtlich.

10. Bei Bestellungen auf Abruf sind 3 bis 4 Arbeitstage zur Bearbeitung notwendig sind.

Stand Oktober 22